AGB
AGB Bahá’í-Camps
Veranstalter ist die
Bahá’í-Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R.
Eppsteiner Str. 89
65719 Hofheim-Langenhain, Deutschland
Eppsteiner Str. 89
65719 Hofheim-Langenhain, Deutschland
Mail: info(at)bahai.de • Tel: 06192 99290
Vertretungsorgan: Der Nationale Geistige Rat der Bahá’í in Deutschland, dieser gemeinschaftlich vertreten durch: Dr. Hans-Martin Noltenius (Vorsitzender) und Saba Khabirpour (Generalsekretärin)
Organisations-Gremium + Ansprechpartner:
Hermann Grossmann Institut
Bildungswerk der Bahá’í-Gemeinde Deutschland
Institutsboard Nordwestdeutschland
c/o Linda Brücke
Großheidestraße 15
22303 Hamburg
Mail: juniorjugendnord@gmail.com
Minderjährige Teilnehmer: Zustimmung der Eltern/ Erziehungsberechtigten + Hinweise zur Aufsichtspflicht und Haftung des Veranstalters bei diesem Bahai-Camp
Ich als Erziehungsberechtigte/r erlaube meinem/r Sohn/Tochter durch meine Anmeldung an dem Bahai-Camp teilzunehmen.
Während der Teilnahme an dem Camp, für das ich mein Kind angemeldet habe, geht die Aufsichtspflicht über das Kind vorübergehend auf die BetreuerInnen des Camps über. Die Aufsichtspflicht der BetreuerInnen beginnt am Anreisetag bei Ankunft und endet am Rückreisetag bei Abfahrt. Eine Aufsichtspflicht der BetreuerInnen für die Hin- und Rückfahrt besteht nicht. Mir ist bewusst, dass während des Camps keine durchgängige Beaufsichtigung meines Kindes durch die BetreuerInnen stattfinden kann. Ich bin damit einverstanden, dass meinem Kind in beschränktem Umfang freie Zeit gewährt wird, in der keine Beaufsichtigung erfolgt.
Mein Kind darf sich ohne Begleitung eines Betreuers, aber gemeinsam mit mindestens zwei anderen TeilnehmerInnen des Camps, nach vorheriger Abmeldung, vom unmittelbaren Veranstaltungsort entfernen.
Mein Kind darf sich ohne Begleitung eines Betreuers, aber gemeinsam mit mindestens zwei anderen TeilnehmerInnen des Camps, nach vorheriger Abmeldung, vom unmittelbaren Veranstaltungsort entfernen.
Für durch mein Kind entstandene Schäden sowie für Haftpflichtansprüche aus Abhandenkommen von Geld oder Wertsachen (es sei denn, diese Gegenstände werden durch die Betreuer/innen zur Verwahrung übernommen) besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Für durch mein Kind entstandene Schäden komme ich auf. Ich weise mein Kind an, keine hohen Geldbeträge und keine Wertgegenstände mitzunehmen oder bei Mitnahme diese bei den Betreuern/innen zur Verwahrung abzugeben. Ich stelle die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R. und die Betreuer/innen außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes oder einer fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von jeglicher Haftung frei.
Ich habe meinem Kind nahe gelegt, durch sein Verhalten zum Gelingen des Camps beizutragen und es darauf hingewiesen, dass es den Weisungen der Betreuer/innen Folge zu leisten hat. Bei schwerwiegendem oder fortgesetztem Fehlverhalten bin ich einverstanden, dass mein Kind auf meine Kosten und Verantwortung vorzeitig nach Hause geschickt werden kann bzw. von mir oder einer beauftragten Person abgeholt werden muss; Reise- oder Übernachtungskosten sind in diesem Fall von mir zu tragen.
Ich habe meinem Kind nahe gelegt, durch sein Verhalten zum Gelingen des Camps beizutragen und es darauf hingewiesen, dass es den Weisungen der Betreuer/innen Folge zu leisten hat. Bei schwerwiegendem oder fortgesetztem Fehlverhalten bin ich einverstanden, dass mein Kind auf meine Kosten und Verantwortung vorzeitig nach Hause geschickt werden kann bzw. von mir oder einer beauftragten Person abgeholt werden muss; Reise- oder Übernachtungskosten sind in diesem Fall von mir zu tragen.
Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind bei kleineren Verletzungen von den Betreuer/innen versorgt wird (z.B. kleine Schürfwunden, Sonnenbrand usw.). Erforderliche, vom Arzt für dringend erachtete Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen einschließlich dringend erforderlicher Operationen dürfen veranlasst werden, wenn aufgrund besonderer Umstände mein Einverständnis nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann.
Wenn ich als Erziehungsberechtigter im Anmeldeformular angegeben habe, dass mein Kind schwimmen kann und ich zugestimmt habe, dass meinem Kind erlaubt wird auch ohne Aufsicht zu schwimmen, erfordert dies eine erhöhte Selbstverantwortung der TeilnehmerInnen. Auch wenn dazu die Erlaubnis der Eltern vorliegt, behalten sich die BetreuerInnen vor Ort vor, situationsbedingt auch anders zu entscheiden und z. B. nur das Schwimmen unter Aufsicht zu erlauben, wenn es dazu Anlass gibt.
Rücktritt/ Storno der Anmeldung
Um die Durchführung der Camps sicherstellen zu können, müssen wir als Veranstalter bei den Herbergen eine verbindliche Reservierung vornehmen. Für Teilnehmer die von Ihrer Anmeldung zurück treten fallen folgende Kosten an für die Herberge an:
bis 22 Tage vor Anreise 25%
vom 21. – 6. Tag vor Anreise 50%
ab dem 6. Tag vor Anreise 80 %
ab dem 6. Tag vor Anreise 80 %
Selbstverständlich werden wir vor diesem Schritt versuchen, den freigewordenen Platz an einen anderen Interessenten weiterzugeben, was oft gelingt, da es meist wegen der hohen Nachfrage eine Warteliste an Interessenten gibt. Eine Garantie, dass dies gelingt, können wir jedoch nicht geben!